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Neue Broschüre: Kämpfe des vorindustriellen Proletariats

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Inhalt

Einleitung

Seeleute in der globalen Übergangsperiode zum Industriekapitalismus
1. Die globale Übergangsperiode zum Industriekapitalismus
2. Handelskapital, Gewalt und Schifffahrt
3. Die harten Arbeits- und Lebensbedingungen der Seeleute
4. Meutereien und Streiks
5. Piraterie
6. Seeleute als Teil des kla

Manufaktur- und HeimarbeiterInnen in Preußen
1. Der preußische Absolutismus
2. Kleinbürgerliche Warenproduktion und Manufakturen in Preußen
3. Arbeits- und Lebensbedingungen der Manufaktur- und HeimarbeiterInnen
4. Die Manufaktur- und HeimarbeiterInnen als Teil des klassenkämpferischen
vorindustriellen Proletariat
5. Der konspirative Alltagsklassenkampf der Manufaktur- und HeimarbeiterInnen
6. Der offene Klassenkampf des Manufakturproletariats und der HeimarbeiterInnen
7. Die kleinbürgerlich-vorindustrieproletarische Sozialbewegung in Frankreich und Preußen

Der konspirative Alltagsklassenkampf der Manufaktur- und HeimarbeiterInnen

Nachdem wir oben die Beteiligung der Manufaktur- und HeimarbeiterInnen an gesamtproletarischen Kämpfen beziehungsweise an klassenübergreifenden Protestbewegungen beschrieben haben, wollen wir jetzt ihre die auf die eigenen Branchen beziehungsweise Einzelunternehmen beschränkten Auseinandersetzungen mit Kapital und Staat unter die Lupe nehmen.
Bevor wir im Kapitel 6 dieses Textes den offenen Klassenkampf der Manufaktur- und HeimarbeiterInnen untersuchen werden, beschäftigen wir uns hier mit deren konspirativen Alltagsklassenkampf. Dieser war unsichtbar und illegal. Wenn er sichtbar wurde, hatte er Repression zur Folge.
Eine Form des konspirativ-illegalen Alltagsklassenkampfes der HeimarbeiterInnen war die möglichst schnelle und daher weniger sorgfältige Produktion. Da ihr niedriger Verdienst nach der Anzahl der Produkte berechnet war, hatten die HeimarbeiterInnen oft keine andere Wahl als zu dieser Form des Klassenkampfes zu greifen. Die Kapitalisten beschwerten sich oft über die qualitativ schlechte Arbeit. So erklärten im Jahre 1787 mehrere Manufakturbesitzer aus Berlin, dass die in Nowawes „angesetzten Weber schlechte Leute wären, welchen keine gute Arbeit anvertraut werden könnte“. Die Berliner Kapitalisten verlangten, Nowawes wieder in ein Spinnerdorf zurück zu verwandeln. (Deutsches Zentralarchiv, Abteilung Merseburg, General-Direktorium, Fabriken-Departement CCLIX, Nr. 11, Vol. IV.)
Weitere Formen des konspirativen Klassenkampfes waren Betrügereien und Materialunterschlagungen der HeimarbeiterInnen. In Nowawes wurde zum Beispiel um das Gewicht des Gespinstes zu erhöhen, nach dem die KolonistInnen bezahlt wurden, „mit Heringslake, Salzwasser oder anderen Unrath beschwert“ (Deutsches Zentralarchiv, Abteilung Merseburg, General-Direktorium, Fabriken-Departement CCLIX, Nr. 11, Vol. II.) Auch verkauften die HeimarbeiterInnen manchmal das zur Wollbearbeitung notwendige teure Baumöl und benutzten stattdessen weißen Tran, der allerdings die Wolle beschädigte. In Nowawes unterschlugen WeberInnen ganze Ketten und verwendeten diese für sich selbst. Wurden sie erwischt und von den preußischen Repressionsorganen verhört, betonten sie stets, dass sie aus sozialer Not heraus stehlen würden. Die HeimarbeiterInnen erklärten sich auch zum Ersatz bereit. SeidenarbeiterInnen klauten Seide, um diese zu verkaufen. Sie feuchteten das Seidengarn an oder gossen die Rolle mit Blei aus, um den Gewichtsverlust auszugleichen.
Da dieser Klassenkampf die Manufakturkapitalisten schädigte, wandten sich im Jahre 1765 17 Woll- und Kattunbourgeois an den König und baten diesen untertänigst, schärfere Maßnahmen gegen die Unterschlagung von Material zu verhängen. Der Zeitpunkt, kurz nach dem Siebenjährigen Krieg, war alles andere als zufällig. Die Zeit des imperialistischen Gemetzels und die der nachfolgenden sozialen Notlage hatte zu einem gewaltigen Anstieg der Lebenshaltungskosten geführt. Viele ProletarierInnen und proletarisierte KleinbürgerInnen gerieten in eine biosoziale Reproduktionskrise. So nahm die Zahl der verübten Materialunterschlagungen zu. Der politische Gewaltapparat entsprach als ideeller Gesamtkapitalist den Bitten der Bourgeoisie. Im Jahre 1768 legte der preußische Staat harte Strafen fest. Die Bekanntmachung der Strafen wurde in der Zeitung veröffentlicht, weil davor die Manufaktureigentümer in ihrer Eingabe an den Monarchen betont hatten, dass ein öffentlicher Aushang der Verordnung sinnlos sei, da dieser bald wieder abgerissen würde. Aber die wenigsten HeimarbeiterInnen lasen Zeitung, weshalb Sonderdrucke hergestellt und an die Kammern der Provinzen verteilt wurden. Diese gaben dann einzelne Exemplare an die Manufakturkapitalisten weiter. In Berlin wurden zum Beispiel 2400 Exemplare verteilt. Doch bereits in den Jahren 1780 und 1784 jammerte die Bourgeoisie wieder über „die jetzt sehr überhand nehmende Betrügereyn.“ So setzte der politische Gewaltapparat der Kapitalvermehrung 1793 neue Strafen fest.
Schauen wir uns hier genauer die Entwicklung der staatlichen Repression gegen den konspirativen Alltagsklassenkampf an. Im Jahre 1768 sah die Strafe für kriminalisierten Widerstand in Form von Materialunterschlagung so aus, dass die „TäterInnen“ öffentlich an den Pranger gestellt und ihnen große Zettel mit dem Tatbestand auf der Brust angeheftet werden sollten. Außerdem mussten die KäuferInnen des gestohlenen Materials eine Geldstrafe bezahlen. Die DenunziantInnen jedoch bekamen vom preußischen Staat 5 Reichstaler als Belohnung. Im Jahre 1783 legte der politische Gewaltapparat in dem Regulativ für die KattunweberInnen in Nowawes fest, dass der Diebstahl von Garn oder der Austausch mit schlechtem Garn zur 3- bis 8-tägigen Inhaftierung bei Wasser und Brot führen würde. Außerdem sollten die „TäterInnen“ das unterschlagene Material ersetzen. Innerhalb von zehn Jahren drehte der absolutistische Staat abermals an der Repressionsschraube. So befahl er im Jahre 1793, dass, wenn der Tauschwert des Geklauten unter 10 Reichstalern lag, eine Gefängnisstrafe von 24 Stunden bis zu 14 Tagen durchgesetzt werden sollte. Damit der/die Bestrafte aber weiterhin ordentlich Mehrwert für die Bourgeoisie produzieren konnte, durften zur Vollstreckung der Inhaftierung nur arbeitsfreie Tage, also Sonn- und Feiertage ausgewählt werden. Außerdem musste die Haft in einer Dunkelzelle bei Wasser und Brot abgesessen werden. Sollte der/die „Straftäter/in“ aber auf die gleiche Art und Weise seinen/ihren Klassenkampf fortsetzen, verdoppelte der preußische Absolutismus die Strafe. Bändigten ihn/sie dann auch noch nicht die Repression des politischen Gewaltapparates, sollte er/sie in weiteren Fällen Festungs- und Zuchthausstrafen mit „Willkommen und Abschied“ bekommen. Der preußische Staat verschärfte also innerhalb von 25 Jahren deutlich seine Repression gegen Materialunterschlagung durch die HeimarbeiterInnen als einer Form des konspirativen Alltagsklassenkampfes.

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